Compliance bedeutet für Volkswagen Infotainment: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien, ethischer Grundsätze sowie selbstverordneter Wertvorstellungen zum Schutz des Unternehmens und der Marken.
Ein Unternehmen kann nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn es sich integer verhält, Recht und Gesetz weltweit einhält und zu seinen freiwilligen Selbstverpflichtungen und ethischen Grundsätzen steht. Regelkonformes Verhalten muss eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiter von Volkswagen Infotainment sein.
Die konzernweit gültigen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) bilden die Basis aller Entscheidungen und dienen als Leitlinie für ethisch korrektes Verhalten. Auch die vertiefenden Veröffentlichungen des Volkswagen-Konzerns und der Volkswagen Infotainment GmbH bieten Orientierung und Rat.
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Die Verhaltensgrundsätze der Volkswagen Infotainment GmbH
Die Verhaltensgrundsätze – auch „Code of Conduct“ genannt – gelten für alle Beschäftigten der Volkswagen Infotainment GmbH. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten. Im Fokus steht dabei die Verantwortung jedes Einzelnen für Compliance.
Download: Die Verhaltensgrundsätze der Volkswagen Infotainment GmbH
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Code of Conduct für Geschäftspartner
Der Code of Conduct für die Geschäftspartner der Volkswagen Infotainment GmbH fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.
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Anti-Korruption
Korruption hat bei Volkswagen Infotainment keinen Platz. Das hat das Unternehmen in seinen Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct, fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Anti-Korruption.
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Das Hinweisgebersystem des Volkswagen-Konzerns
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei Volkswagen Infotainment oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben. Die qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Aufklärungs-Offices prüfen jede Meldung gründlich und gehen ihr systematisch nach.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Volkswagen Infotainment beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen dazu findest Du hier.
Wie bearbeiten wir Deinen Hinweis?
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhältst Du eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Deines Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Dir unverzüglich mitgeteilt.Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab. Weitere Informationen findest Du hier.
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Hinweisgebersystem: Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform des Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeberinnen und hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Juristen und Juristinnen des Aufklärungs-Office senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum geschützten Online-Meldekanal des Volkswagen Konzerns.
Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Zentrale Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.
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Hinweisgebersystem: Art des Reports
Eine Meldung von potenziellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle für die Meldung von
potenziellem Fehlverhalten von Mitarbeitern der Volkswagen Infotainment GmbH, Verstößen gegen
den Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder schwerwiegenden Risiken und
Verstößen gegen Menschenrechte und Umwelt in unserer Lieferkette.
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Hinweisgebersystem: E-Mail
Sie können das zentrale Aufklärungs-Office über die folgende E-Mail Adresse erreichen: io@volkswagen.de
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Hinweisgebersystem: Post und persönlich
Postadresse:
Volkswagen AG, Central Investigation Office
Mailbox 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg, GermanyPersönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, indem Sie eine E-Mail an io@volkswagen.de schreiben.
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Hinweisgebersystem: Ombudsleute im Volkswagen Konzern
Neben den Juristinnen und Jursisten des zentralen Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) als neutrale Mittler im Einsatz. „Ombudsman“ ist ein Begriff aus dem Schwedischen und bedeutet „Beauftragter“ oder „Bevollmächtigter“. Die vom Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudsleute, Dr. Rainer Buchert und Thomas Rohrbach nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Schwere Regelverstöße entgegen und prüfen, ob diese plausibel und stichhaltig sind.
Bei Bedarf und Kenntnis der Identität von Hinweisgebenden halten sie Rücksprache. Schließlich leiten Sie sämtliche Informationen, im mit den Hinweisgebenden besprochenen Umfang, an das Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und die Hinweisgebenden entscheiden selbst, ob sie dem Unternehmen gegenüber ihre Identität wahren wollen oder nicht. Die bestellten Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebenden, die nicht durch das Unternehmen identifiziert werden möchten, anonymisiert an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Mehr Informationen und alle Meldekanäle der Ombudsleute finden Sie unter dem folgenden Link: http://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/
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Hinweisgebersystem: Online Reporting Channel
Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über eine webbasierte Kommunikationsplattform SpeakUP in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungsamt in Kontakt zu treten. Dieses System ist vertraulich und technisch gesichert und ermöglicht es Ihnen, Meldungen anonym abzugeben. Sie können über den folgenden Link auf den Online-Meldekanal zugreifen:
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Hinweisgebersystem: Sprachaufnahme per Telefon
Sprachaufnahme per Telefon
Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen. Nach Eingabe der Telefonnummer (spezifisch für das Land, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den Organisationscode einzugeben. Anschließend können Sie Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Es geht nur eine schriftliche Niederschrift beim Untersuchungsamt ein. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören. Wählen Sie aus dieser Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122344 bereit.
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Hinweisgebersystem: SpeakUp App
Speak Up App
Sie können auch die SpeakUp App "SpeakUp- Listen for a change" von People Intouch (nur persönliche Geräte) herunterladen, um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht hinterlassen (auch anonym). Sie benötigen den Organisationscode 122344. Melden Sie sich wieder an, um die Antwortunseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten. Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen. Die Anleitung finden Sie hier.
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Externer Meldekanal Deutschland
Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).
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Datenschutzerklärung
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Hinweisen:
Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns
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Weitere Fragen?
Fragen bzgl. des Hinweisgebersystem können jederzeit an compliance@volkswagen-infotainment.com gestellt werden. Wenn Du im Rahmen einer Untersuchung befragt wurdest, hast Du die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.